Google Fonts lokal in WordPress einbinden
Keine Angst vor Abmahnungen: Wir erledigen das für Sie!
inkl. weiterer Datenschutzprüfung
Sie haben eine Abmahnung wegen Google Fonts erhalten oder wollen sich davor schützen?
Worum geht es eigentlich bei Abmahnungen wegen Google Fonts?
Aktuell erhalten sehr viele Betreiber von WordPress-Seiten eine Abmahnung wegen Google Fonts. Los ging das in Deutschland im Sommer 2022 mit “Abmahnschreiben” durch Privatpersonen, die meist per E‑Mail beim betroffenen Seitenbetreiber eingingen. Diese forderten 100,- € “Schadenersatz” und bezogen sich auf ein Einzelfallurteil des Landgerichts München. Hier meinten wohl ein paar Leute, auf diese Art und Weise schnell ihr Bankkonto auffüllen zu können. Sicher hatten Einige damit auch einen gewissen Erfolg, da viele Seitenbetreiber den vergleichsweise geringen Betrag einfach lieber schnell gezahlt haben, als sich weiter damit zu beschäftigen oder gar dem Risiko einer Klage auszusetzen.
Dazu ist natürlich auch anzumerken: Wer jetzt einfach nur zahlt und sonst nichts unternimmt, also die Google Fonts nicht lokal installiert, riskiert auch laufend weitere solcher Schreiben… und wollen Sie so etwas wirklich immer wieder bekommen und jedes Mal einfach bezahlen, nur damit Sie Ihre Ruhe haben? Wahrscheinlich nicht. Wenn Sie wissen wollen, was Sie jetzt konkret tun sollten, lesen Sie noch etwas weiter in diesem Beitrag, auch wenn es viel Text ist… aber in etwa 10 Minuten haben Sie es geschafft und wissen das Wichtigste zu dem Thema! 😉
Aussicht auf Erfolg hatten diese “Bettelbriefe” von Privatpersonen rechtlich nie und der Aufwand, dies weiter zu verfolgen, wäre für eine Privatperson auch nicht wirtschaftlich. Man hat einfach gehofft, dass von 1000 versendeten Mails vielleicht 100 Leute zahlen. Da kommt dann auch recht schnell ein nettes Sümmchen zusammen.
Ziemlich sicher ist auch, dass die abmahnenden Personen nicht tatsächlich Ihre Website besucht und dadurch festgestellt haben, dass die Google Fonts nicht lokal installiert sind. Es ist davon auszugehen, dass sogenannte “Crawler” genutzt werden. Also eine Software, die automatisiert massenweise Websites auf bestimmte Inhalte scannt. Ein weiteres Tool erstellt dann die Abmahnschreiben mit der jeweiligen Website-Domain. Die Empfängeradresse kann sich der Crawler einfach aus Ihrem Impressum ziehen. Der ganze Vorgang ist also automatisiert. Andernfalls wäre eine solche Welle an “Massenabmahnungen” von einer einzelnen Person oder Anwaltskanzlei nicht zu bewältigen.
Recht bald sind dann eben auch ein paar wenige Anwaltskanzleien auf den Zug aufgesprungen und wollen jetzt mit der Masche offensichtlich schnelles Geld machen. Ein Brief vom Anwalt erzeugt schließlich viel mehr Druck und die Erfolgsaussichten, dass viele Leute einfach zahlen, sind somit noch deutlich höher.
Das sind in Deutschland seit Herbst 2022 derzeit vorwiegend die Kanzlei RAAG (für den Mandanten “Herrn Wang Yu” und interessanterweise auch oftmals für die Mandantin “Frau Wang Yu”, für Jolanta Januszewski, Omar Taha M Salin von der “Viva Datenschutz” und noch ein paar weitere Mandanten) und die Kanzlei Kilian Lenard (für den Mandanten Martin Ismail, IG Datenschutz), der momentan besonders aktiv ist und wohl die meisten Fälle ausmacht. Die erste große Abmahnwelle wegen Google Fonts gab es ab Juli 2022 in Österreich durch den Anwalt Marcus Hohenecker mit seiner Mandantin Eva Zajaczkowska. Wenn Sie diese Namen in dem Zusammenhang einmal googeln, werden Sie bereits einige interessante Infos finden..
Schreiben von Herrn Rechtsanwalt Lenard dürfte es aber zukünftig wohl keine mehr geben. Siehe dazu das aktuellste Update vom 21.12.2022 ➔ hier.
Wir sind eine WordPress-Agentur und keine Rechtsanwälte. Auch wenn wir uns mit der Thematik gut auskennen, können und dürfen wir dazu keine Rechtsberatung anbieten, was wir hier ausdrücklich auch nicht tun. Nachfolgend erläutern wir Ihnen kurz den Sachverhalt aus unserer Sicht und verlinken für ausführliche Informationen auf Webseiten von seriösen Rechtsanwälten, mit denen wir in unserem täglichen Geschäft kooperieren.
Ist eine Abmahnung wegen Google Fonts berechtigt und muss ich die Schriften wirklich lokal auf meinem Server einbinden?
Tatsächlich ist es so, dass laut aktueller Rechtsprechung das Laden der Schriftarten von Google-Servern nicht mit der Datenschutzgrundverordnung in Einklang zu bringen ist, da hierbei personenbezogene Daten (die IP-Adresse) des Websitebesuchers an Google-Server in ein sogenanntes “unsicheres Drittland”, die USA, übertragen werden. Deshalb sollten Sie auf jeden Fall die Google Schriftarten lokal auf Ihrem Server hosten und nicht vom Google-Server laden.
WordPress ist kein europäisches Produkt und interessiert sich daher auch erst einmal nicht für die DSGVO. Das bedeutet, dass WordPress selbst, die meisten WordPress-Themes und auch Plugins — deren Anbieter ebenfalls oft im Nicht-EU-Ausland sitzen — standardmäßig Google Fonts über die Google-API, also direkt vom Google-Server laden. Hier muss man also beim Erstellen seiner Website selbst tätig werden und das Laden vom Google Server auf lokales Laden der Google-Schriftarten umstellen. Das kann auch nachträglich — meist ohne besonders großen Aufwand — gemacht werden. Jedoch muss man sich dazu doch etwas tiefer mit der Technik seiner Website auskennen, so dass es für die meisten Firmen ohne eigene IT-Abteilung oder Webagentur eine Herausforderung darstellt.
Eine Anleitung zum lokalen Einbinden der Google Fonts finden Sie z.B. bei unserem Partner eRecht24:
Anhand dieser Anleitung können Sie bereits sehen, dass Sie dazu technisch affin sein sollten. Je nach verwendetem WordPress-Theme und Plugins kann die Vorgehensweise auch etwas von dieser Anleitung abweichen. Manchmal kann das Ganze recht einfach mit einem Plugin (wie z.B. OMGF) gelöst werden. Das funktioniert aber je nach Theme auch nicht immer reibungslos und es müssen ggf. auch Einstellungen in den Theme-Optionen angepasst werden. Wenn Sie weitere Google Tools auf Ihrer Seite eingebunden haben (z.B. Google ReCaptcha, Google Maps oder Youtube Videos), laden diese immer automatisch Google Fonts, die Sie auch mit der generell lokalen Einbindung der Schriftarten für Ihre Website nicht unterdrücken können.
Hier hilft dann nur das Deaktivieren dieser Dienste oder ein Scriptblocker bzw. ein DSGVO-konformes Consent-Tool, das sicherstellt, dass die Inhalte erst nach ausdrücklicher Einwilligung durch den Seitenbesucher geladen werden. Das sollten Sie bei externen Inhalten ohnehin unbedingt haben (und zwar richtig konfiguriert), da Sie sonst ebenfalls einen Datenschutzverstoß begehen, der abgemahnt werden kann.
Gerne richten wir das natürlich auch für Sie ein.
Sie sehen, theoretisch könnten Sie das Thema “Google Fonts” vielleicht auch selbst erledigen, wenn Sie sich intensiv mit der Technik Ihrer WordPress-Seite auseinandersetzen. Vielleicht haben Sie aber auch einfach andere wichtige Dinge in Ihrem Tagesgeschäft zu tun und wollen Ihre wertvolle Arbeitszeit nicht in dieses “lästige Thema” investieren. Sollten Sie es dennoch selbst in die Hand nehmen wollen, erstellen Sie vor Ihren Anpassungen unbedingt eine komplette Datensicherung der Website inkl. Datenbank, die Sie bei evtl. auftretenden Problemen wieder einspielen können!
Wenn Sie sich den Aufwand sparen und die Sache einfach nur schnell und zuverlässig durch einen WordPress-Profi zu einem günstigen Preis erledigt haben möchten, senden Sie uns einfach eine Anfrage!
Wir bieten Ihnen auch viele weitere Serviceleistungen rund um Ihre WordPress-Seite oder Ihren WooCommerse-Shop, wobei wir die technische Wartung (z.B. Datensicherungen & Updates), Sicherheits- und Datenschutzthemen und noch einiges mehr laufend und zuverlässig für Sie übernehmen. Kümmern Sie sich um Ihr Tagesgeschäft, wir kümmern uns um Ihre Website oder Ihren Onlineshop! Sehen Sie sich dazu unsere Servicepakete an.
Bei Buchung eines unserer WordPress- oder WooCommerce Servicepakete binden wir die Google Fonts im Rahmen des Pakets lokal für Sie ein. Die 39,- € werden dann nicht zusätzlich berechnet!
In unseren Servicepaketen PLUS und PREMIUM übernehmen wir auch ohne Zusatzkosten weitere DSGVO-konforme Anpassungen für Ihre Website oder Ihren Onlineshop (Cookie-Banner inkl. Lizenz und korrekter Konfiguration, Impressum und Datenschutzerklärung mit regelmäßiger Aktualisierung) » alle Leistungen im Detail
Ist nun eine Abmahnung wegen Google Fonts wirklich berechtigt?
Wie bereits erwähnt, ist das Laden der Google Fonts nach aktueller Rechtsprechung nicht mit der DSGVO vereinbar. Im Grunde wäre eine Abmahnung diesbezüglich wahrscheinlich berechtigt. Die derzeit versendeten Abmahnschreiben weisen aber — nach Ansicht vieler Anwälte — allesamt den Charakter einer “rechtsmissbräuchlichen Massenabmahnung” auf und werden auch von führende Kanzleien für IT-Recht für einen “fragwürdigen, rechtlich durchaus verwerflichen Versuch, unter Berufung auf eine vermeintliche Datenschutzverletzung finanzielle Mittel bei den betroffenen Seitenbetreibern zu lockern und eine eigene finanzielle Bereicherung in nicht unerheblichem Umfang zu erzielen”* erachtet. Daher ist es eher unwahrscheinlich, dass diese Abmahnungen tatsächlich vor Gericht Bestand haben können.
*Zitat: IT-Recht Kanzlei München, siehe auch Artikel der IT-Recht Kanzlei München
Die Kanzlei LHR Rechtsanwälte hat im Oktober 2022 sogar beim Landgericht Baden Baden für eine Mandantin eine einstweilige Verfügung (hier als PDF aufrufbar) erwirkt, welche es dem Abmahner Martin Ismail (vertreten durch den Anwalt Kilian Lenard) unter Androhung eines Ordnungsgelds von bis zu 250.000 € oder sogar Ordnungshaft untersagt, einen Partnerbetrieb der Mandantin im Zusammenhang mit der Einbindung von „Google Fonts“ zu kontaktieren. Der Beschluss ist allerdings (Stand 21.10.2022) noch nicht rechtskräftig und bezieht sich auch nur auf diesen Einzelfall. Dennoch ist an diesem Beispiel zu sehen, dass langsam Bewegung in die Sache kommt und sich auch Gerichte gegen dieses Vorgehen stellen.
Aktuelles UPDATE 21.12.2022
Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin:
“In einem Verfahren gegen zwei Beschuldigte – einen 53‑jährigen Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Berlin und dessen 41‑jährigen Mandanten, dem angeblichen Repräsentanten einer „IG Datenschutz“ – wurden heute wegen des Verdachts des (teils) versuchten Abmahnbetruges und der (versuchten) Erpressung in mindestens 2.418 Fällen durch die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin Durchsuchungsbeschlüsse in Berlin, Hannover, Ratzeburg und Baden-Baden sowie zwei Arrestbeschlüsse mit einer Gesamtsumme vom 346.000 Euro vollstreckt.”
Die ganze Presseinformation der Generalstaatsanwaltschaft Berlin zum Sachverhalt können Sie hier lesen:
➔ PRESSEMITTEILUNG VOM 21.12.2022
Aktuelles UPDATE 24.01.2023
Laut aktuellsten Informationen hat nun auch die Anwaltskammer Düsseldorf ein anwaltsgerichtliches Verfahren gegen die Kanzlei RAAG (Dikigoros Nikolaos Kairis) an die Generalstaatsanwaltschaft zur Prüfung abgegeben, weil nach Aktenlage die Möglichkeit besteht, dass ein Vertoß gegen Berufsrecht vorliegen könnte. Dies muss nun von der Generalstaatsanwaltschaft geprüft werden. Wenn eine Anwaltskammer ein solches Verfahren gegen eines ihrer Mitglieder einleitet, muss es dazu vermutlich schon Gründe geben. Es bleibt abzuwarten, wie es in diesem Fall weitergeht.
Diese rechtswidrige Abmahnaktion aus Profitgier dürfte also für den Anwalt und seinen Mandanten nun ein juristisches Nachspiel haben.
Andere Anwälte werden sich jetzt wohl auch zweimal überlegen, weiterhin ähnliche Abmahnaktionen zu starten, so dass der Spuk — zumindest beim Thema Google Fonts — damit hoffentlich ein Ende hat. Geldgier zahlt sich eben nicht immer aus und manchmal schlägt das Karma doch irgendwann zurück. Interessant für alle “Zahler” an den Anwalt Kilian Lenard dürften auch die hier genannten Arrestbeschlüsse sein, was bedeutet, dass bei den beiden Beschuldigten Vermögen in Höhe von insgesamt 346.000 Euro durch die Staatsanwaltschaft “beschlagnahmt” wurde. Vermutlich entspricht das der Summe der bisher nachweisbar eingegangenen Zahlungen in Bezug auf die Google-Fonts Abmahnungen. In der Pressemitteilung steht aber auch, dass die tatsächliche Höhe erst noch durch die Auswertung der jetzt sichergestellten Unterlagen und Datenträger ermittelt werden muss. Wir sind sehr gespannt, wie sich die Sache in diesem Fall weiterentwickelt und welches Urteil hier am Ende gesprochen wird.
Wir hatten uns in den letzten Monaten natürlich auch schon Informationen und Meinungen einiger anderer Rechtsanwälte zu dem Thema eingeholt. Die Aussagen sind alle sehr eindeutig und übereinstimmend.
Was muss ich tun wenn ich eine Abmahnung wegen Google Fonts erhalten habe?
Wir sind keine Anwälte und dürfen Ihnen daher keinen rechtlichen Rat geben. In dem Beitrag der IT-Recht Kanzlei München und dem Beitrag von eRecht24 finden Sie ausführliche Informationen von Fachanwälten zu diesem Thema. Wenn Sie die Beiträge gelesen haben, werden Sie vielleicht unserer folgenden Handlungsempfehlung zustimmen.
Aus unserer Sicht als WordPress-Agentur raten wir Ihnen (unter Berufung auf einige Rechtsanwälte) also Folgendes:
- Zahlen Sie nicht!
-
Binden Sie die Google Fonts schnellstmöglich lokal auf Ihrer Website ein.
Das erledigen wir gerne für Sie! -
Senden Sie ggf. ein vorgefertigtes Musterschreiben an den abmahnenden Anwalt zurück.
Siehe nachfolgend verlinkte Artikel der IT-Recht Kanzlei München und eRecht 24. Ein Musterschreiben stellen wir Ihnen bei einer Beauftragung falls gewünscht zur Verfügung.
Und vor allem: Bleiben Sie ruhig und machen Sie sich wegen einer solchen Abmahnung bitte keinen Stress!
Wir gehen sogar davon aus, dass Sie in den meisten Fällen (Achtung: Auch das dürfen und können wir nicht garantieren!) das Abmahnschreiben ignorieren und ohne Bedenken der Ablage Ihres Papierkorbs zuführen können.
Warum gehen wir davon aus?
Vor dem Hintergrund der Masse dieser “Abmahnschreiben” ist es sehr unwahrscheinlich, dass die behaupteten Ansprüche tatsächlich weiterverfolgt werden. Denn das würde Aufwand und Kosten für den Abmahner verursachen, den dieser aufgrund der geringen Forderung eher nicht eingehen würde. Man müsste Klage einreichen und würde ggf. auf Gerichtskosten sitzen bleiben, die der Abmahnende zudem erst einmal vorstrecken müsste. Dieses Kostenrisiko bei der geringen Forderung und sehr geringen Erfolgsaussicht einzugehen, wäre nicht wirtschaftlich. Die Wahrscheinlichkeit, dass das gemacht wird, können Sie sich also selbst ausrechnen…
Es ist eher anzunehmen, dass die Abmahner die Kosten der Recherche (also dem automatisierten Crawling der Seiten) und der Erstellung und Versendung eines Schreibens mit der voraussichtlichen Quote von Zahlern verglichen haben und einfach darauf spekulieren, dass diese so hoch ist, dass neben der Kostendeckung auch noch ein netter Gewinn übrig bleibt.
Genau das bestätigt nun auch die aktuelle Information der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, in der von Abmahnbetrug und Erpressung durch den Anwalt Herrn Lenard und seinem Mandanten Herrn Ismail die Rede ist.
Aber trotzdem müssen die Google Fonts auf Ihrer Website lokal eingebunden werden!
Wenn Sie jetzt noch nicht ganz sicher sind, ob Sie uns als WordPresss-Agentur hier alles glauben können, lesen Sie dazu einfach noch die Beiträge der Anwaltskanzleien und entscheiden dann, wie Sie vorgehen möchten. Diese Beiträge werden auch laufend aktualisiert und auf den neuesten Stand gebracht. Informationen zum Thema, sowie auch Handlungsempfehlungen, finden Sie unter folgenden Links unserer Partner IT-Recht Kanzlei München und eRecht24:
Lädt meine WordPress-Seite Google Fonts?
Auf der Seite von eRecht24 finden Sie auch ein einfaches Tool, über das Sie prüfen können, ob Ihre Website aktuell Google Fonts über die Google-API lädt. Aber bitte unbedingt beachten: Der Scanner prüft nur den tatsächlich eingegebenen Link und keine weiteren Unterseiten! Wenn Sie also Ihre Websiteadresse “https://ihredomain.de” eingeben und ein positives Ergebnis erhalten, bedeutet das noch nicht, dass es auf anderen Unterseiten wie z.B. “https://ihredomain.de/produkte/” keine vom Google-Server geladenen Schriften gibt.
Beachten Sie auch, dass ggf. auf Ihrer Website eingebundene externe Dienste von Google (z.B. Google Maps, Youtube, ReCaptcha) immer Google Fonts vom Google-Server laden, auch wenn die Schriften grundsätzlich lokal auf Ihrer Website eingebunden sind. Auch andere externe Inhalte können Schriftarten von Google-Servern laden. Grundsätzlich gilt: Wenn Sie externe Dienste auf Ihrer Seite ohne vorherige Einwilligung des Seitenbesuchers über einen Cookie-Banner laden (z.B. Youtube- oder Vimeo-Videos, Google Maps, Google Analytics etc.), begehen Sie auch hier bereits einen Datenschutzverstoß, der abgemahnt werden kann. Gerne prüfen wir das für Sie und kümmern uns um die DSGVO-konforme Einbindung der Inhalte auf Ihrer WordPress-Seite!
Alternativ können Sie auch den Quelltext Ihrer Website prüfen. Dazu klicken Sie in einem gängigen Webbrowser wie z.B. Google Chrome oder Firefox mit der rechten Maustaste an eine beliebige Stelle auf Ihrer Website und wählen dann “Seitenquelltext anzeigen”. Wenn Sie in Ihrem Quelltext einen Link zu “fonts.googleapis.com” finden, baut Ihre Seite eine Verbindung zum Google-Server auf, um die Schriftarten zu laden. Testen Sie das ebenfalls auf verschiedenen Unterseiten Ihrer WordPress-Website bzw. Ihres WooCommerce-Onlineshops. Wenn Sie nur auf einer bestimmten Unterseite externe Dienste laden, kann es auch hierbei zu einer Verbindung zum Google-Server kommen.
Lokale Einbindung der Google Fonts auf Ihrer WordPress-Seite
- Wir binden die Google Fonts lokal auf der WordPress-Seite ein
- Basic-Check Cookies*
- Basic-Check Impressum**
- Basic-Check Datenschutzerklärung***
(*) Wir prüfen, ob es einwilligungspflichtige Cookies auf Ihrer Website gibt und ob diese auch tatsächlich erst nach Einwilligung des Seitenbesuchers geladen werden.
(**) Wir prüfen Ihr Impressum auf Vollständigkeit: Sind alle Pflichtangaben nach aktueller Rechtsprechung enthalten? Sind die dort angegebenen Paragraphen korrekt und aktuell?
(***) Wir prüfen Ihre Datenschutzerklärung: Sind die Pflichtangaben nach DSGVO enthalten? Sind die auf Ihrer Website verwendeten Dienste vollständig enthalten?
Wir informieren Sie nach unserer Prüfung darüber, ob es Handlungsbedarf gibt und kümmern uns auf Wunsch um die Umsetzung (Abrechnung zusätzlich je nach Aufwand mit einem Stundensatz von 89,- € zzgl. MwSt. — minutengenaue Abrechnung).
Alle angegebenen Preise verstehen sich jeweils pro Domain bzw. Subdomain und zzgl. MwSt.
Bei Buchung eines unserer WordPress- oder WooCommerce Servicepakete binden wir die Google Fonts im Rahmen des Pakets lokal für Sie ein. Die 39,- € werden dann nicht zusätzlich berechnet! In unseren Servicepaketen PLUS und PREMIUM übernehmen wir auch ohne Zusatzkosten weitere DSGVO-konforme Anpassungen für Ihre Website oder Ihren Onlineshop (Cookie-Banner inkl. Lizenz und korrekter Konfiguration, Impressum und Datenschutzerklärung mit regelmäßiger Aktualisierung).
Google Fonts lokal in WordPress einbinden:
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