Google Fonts lokal in WordPress einbinden

Keine Angst vor Abmahnungen: Wir erledigen das für Sie!

inkl. wei­te­rer Datenschutzprüfung

Sie haben eine Abmahnung wegen Google Fonts erhalten oder wollen sich davor schützen?

Worum geht es eigentlich bei Abmahnungen wegen Google Fonts?

Aktu­ell erhal­ten sehr vie­le Betrei­ber von Word­Press-Sei­ten eine Abmah­nung wegen Goog­le Fonts. Los ging das in Deutsch­land im Som­mer 2022 mit “Abmahn­schrei­ben” durch Pri­vat­per­so­nen, die meist per E‑Mail beim betrof­fe­nen Sei­ten­be­trei­ber ein­gin­gen. Die­se for­der­ten 100,- € “Scha­den­er­satz” und bezo­gen sich auf ein Ein­zel­fal­l­ur­teil des Land­ge­richts Mün­chen. Hier mein­ten wohl ein paar Leu­te, auf die­se Art und Wei­se schnell ihr Bank­kon­to auf­fül­len zu kön­nen. Sicher hat­ten Eini­ge damit auch einen gewis­sen Erfolg, da vie­le Sei­ten­be­trei­ber den ver­gleichs­wei­se gerin­gen Betrag ein­fach lie­ber schnell gezahlt haben, als sich wei­ter damit zu beschäf­ti­gen oder gar dem Risi­ko einer Kla­ge auszusetzen.

Dazu ist natür­lich auch anzu­mer­ken: Wer jetzt ein­fach nur zahlt und sonst nichts unter­nimmt, also die Goog­le Fonts nicht lokal instal­liert, ris­kiert auch lau­fend wei­te­re sol­cher Schrei­ben… und wol­len Sie so etwas wirk­lich immer wie­der bekom­men und jedes Mal ein­fach bezah­len, nur damit Sie Ihre Ruhe haben? Wahr­schein­lich nicht. Wenn Sie wis­sen wol­len, was Sie jetzt kon­kret tun soll­ten, lesen Sie noch etwas wei­ter in die­sem Bei­trag, auch wenn es viel Text ist… aber in etwa 10 Minu­ten haben Sie es geschafft und wis­sen das Wich­tigs­te zu dem Thema! 😉

Aus­sicht auf Erfolg hat­ten die­se “Bet­tel­brie­fe” von Pri­vat­per­so­nen recht­lich nie und der Auf­wand, dies wei­ter zu ver­fol­gen, wäre für eine Pri­vat­per­son auch nicht wirt­schaft­lich. Man hat ein­fach gehofft, dass von 1000 ver­sen­de­ten Mails viel­leicht 100 Leu­te zah­len. Da kommt dann auch recht schnell ein net­tes Sümm­chen zusammen. 

Ziem­lich sicher ist auch, dass die abmah­nen­den Per­so­nen nicht tat­säch­lich Ihre Web­site besucht und dadurch fest­ge­stellt haben, dass die Goog­le Fonts nicht lokal instal­liert sind. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass soge­nann­te “Craw­ler” genutzt wer­den. Also eine Soft­ware, die auto­ma­ti­siert mas­sen­wei­se Web­sites auf bestimm­te Inhal­te scannt. Ein wei­te­res Tool erstellt dann die Abmahn­schrei­ben mit der jewei­li­gen Web­site-Domain. Die Emp­fän­ger­adres­se kann sich der Craw­ler ein­fach aus Ihrem Impres­sum zie­hen. Der gan­ze Vor­gang ist also auto­ma­ti­siert. Andern­falls wäre eine sol­che Wel­le an “Mas­sen­ab­mah­nun­gen” von einer ein­zel­nen Per­son oder Anwalts­kanz­lei nicht zu bewältigen. 

Recht bald sind dann eben auch ein paar weni­ge Anwalts­kanz­lei­en auf den Zug auf­ge­sprun­gen und wol­len jetzt mit der Masche offen­sicht­lich schnel­les Geld machen. Ein Brief vom Anwalt erzeugt schließ­lich viel mehr Druck und die Erfolgs­aus­sich­ten, dass vie­le Leu­te ein­fach zah­len, sind somit noch deut­lich höher.

Das sind in Deutsch­land seit Herbst 2022 der­zeit vor­wie­gend die Kanz­lei RAAG (für den Man­dan­ten “Herrn Wang Yu” und inter­es­san­ter­wei­se auch oft­mals für die Man­dan­tin “Frau Wang Yu”, für Jolan­ta Janu­szew­ski, Omar Taha M Salin von der “Viva Daten­schutz” und noch ein paar wei­te­re Man­dan­ten) und die Kanz­lei Kili­an Lenard (für den Man­dan­ten Mar­tin Ismail, IG Daten­schutz), der momen­tan beson­ders aktiv ist und wohl die meis­ten Fäl­le aus­macht. Die ers­te gro­ße Abmahn­wel­le wegen Goog­le Fonts gab es ab Juli 2022 in Öster­reich durch den Anwalt Mar­cus Hohenecker mit sei­ner Man­dan­tin Eva Zaja­cz­kows­ka. Wenn Sie die­se Namen in dem Zusam­men­hang ein­mal goo­geln, wer­den Sie bereits eini­ge inter­es­san­te Infos fin­den..
Schrei­ben von Herrn Rechts­an­walt Lenard dürf­te es aber zukünf­tig wohl kei­ne mehr geben. Sie­he dazu das aktu­ells­te Update vom 21.12.2022 hier.

Wir sind eine Word­Press-Agen­tur und kei­ne Rechts­an­wäl­te. Auch wenn wir uns mit der The­ma­tik gut aus­ken­nen, kön­nen und dür­fen wir dazu kei­ne Rechts­be­ra­tung anbie­ten, was wir hier aus­drück­lich auch nicht tun. Nach­fol­gend erläu­tern wir Ihnen kurz den Sach­ver­halt aus unse­rer Sicht und ver­lin­ken für aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen auf Web­sei­ten von seriö­sen Rechts­an­wäl­ten, mit denen wir in unse­rem täg­li­chen Geschäft kooperieren.

Ist eine Abmahnung wegen Google Fonts berechtigt und muss ich die Schriften wirklich lokal auf meinem Server einbinden?

Tat­säch­lich ist es so, dass laut aktu­el­ler Recht­spre­chung das Laden der Schrift­ar­ten von Goog­le-Ser­vern nicht mit der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung in Ein­klang zu brin­gen ist, da hier­bei per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten (die IP-Adres­se) des Web­site­be­su­chers an Goog­le-Ser­ver in ein soge­nann­tes “unsi­che­res Dritt­land”, die USA, über­tra­gen wer­den. Des­halb soll­ten Sie auf jeden Fall die Goog­le Schrift­ar­ten lokal auf Ihrem Ser­ver hos­ten und nicht vom Goog­le-Ser­ver laden. 

Word­Press ist kein euro­päi­sches Pro­dukt und inter­es­siert sich daher auch erst ein­mal nicht für die DSGVO. Das bedeu­tet, dass Word­Press selbst, die meis­ten Word­Press-The­mes und auch Plug­ins — deren Anbie­ter eben­falls oft im Nicht-EU-Aus­land sit­zen — stan­dard­mä­ßig Goog­le Fonts über die Goog­le-API, also direkt vom Goog­le-Ser­ver laden. Hier muss man also beim Erstel­len sei­ner Web­site selbst tätig wer­den und das Laden vom Goog­le Ser­ver auf loka­les Laden der Goog­le-Schrift­ar­ten umstel­len. Das kann auch nach­träg­lich — meist ohne beson­ders gro­ßen Auf­wand — gemacht wer­den. Jedoch muss man sich dazu doch etwas tie­fer mit der Tech­nik sei­ner Web­site aus­ken­nen, so dass es für die meis­ten Fir­men ohne eige­ne IT-Abtei­lung oder Web­agen­tur eine Her­aus­for­de­rung darstellt.

Eine Anlei­tung zum loka­len Ein­bin­den der Goog­le Fonts fin­den Sie z.B. bei unse­rem Part­ner eRecht24:

Anhand die­ser Anlei­tung kön­nen Sie bereits sehen, dass Sie dazu tech­nisch affin sein soll­ten. Je nach ver­wen­de­tem Word­Press-The­me und Plug­ins kann die Vor­ge­hens­wei­se auch etwas von die­ser Anlei­tung abwei­chen. Manch­mal kann das Gan­ze recht ein­fach mit einem Plug­in (wie z.B. OMGF) gelöst wer­den. Das funk­tio­niert aber je nach The­me auch nicht immer rei­bungs­los und es müs­sen ggf. auch Ein­stel­lun­gen in den The­me-Optio­nen ange­passt wer­den. Wenn Sie wei­te­re Goog­le Tools auf Ihrer Sei­te ein­ge­bun­den haben (z.B. Goog­le ReCaptcha, Goog­le Maps oder You­tube Vide­os), laden die­se immer auto­ma­tisch Goog­le Fonts, die Sie auch mit der gene­rell loka­len Ein­bin­dung der Schrift­ar­ten für Ihre Web­site nicht unter­drü­cken kön­nen.
Hier hilft dann nur das Deak­ti­vie­ren die­ser Diens­te oder ein Script­blo­cker bzw. ein DSGVO-kon­for­mes Con­sent-Tool, das sicher­stellt, dass die Inhal­te erst nach aus­drück­li­cher Ein­wil­li­gung durch den Sei­ten­be­su­cher gela­den wer­den. Das soll­ten Sie bei exter­nen Inhal­ten ohne­hin unbe­dingt haben (und zwar rich­tig kon­fi­gu­riert), da Sie sonst eben­falls einen Daten­schutz­ver­stoß bege­hen, der abge­mahnt wer­den kann.
Ger­ne rich­ten wir das natür­lich auch für Sie ein.

Sie sehen, theo­re­tisch könn­ten Sie das The­ma “Goog­le Fonts” viel­leicht auch selbst erle­di­gen, wenn Sie sich inten­siv mit der Tech­nik Ihrer Word­Press-Sei­te aus­ein­an­der­set­zen. Viel­leicht haben Sie aber auch ein­fach ande­re wich­ti­ge Din­ge in Ihrem Tages­ge­schäft zu tun und wol­len Ihre wert­vol­le Arbeits­zeit nicht in die­ses “läs­ti­ge The­ma” inves­tie­ren. Soll­ten Sie es den­noch selbst in die Hand neh­men wol­len, erstel­len Sie vor Ihren Anpas­sun­gen unbe­dingt eine kom­plet­te Daten­si­che­rung der Web­site inkl. Daten­bank, die Sie bei evtl. auf­tre­ten­den Pro­ble­men wie­der ein­spie­len können!

Wenn Sie sich den Auf­wand spa­ren und die Sache ein­fach nur schnell und zuver­läs­sig durch einen Word­Press-Pro­fi zu einem güns­ti­gen Preis erle­digt haben möch­ten, sen­den Sie uns ein­fach eine Anfra­ge!

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Ein­bin­dung
Goog­le Fonts
in WordPress 
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Wir bie­ten Ihnen auch vie­le wei­te­re Ser­vice­leis­tun­gen rund um Ihre Word­Press-Sei­te oder Ihren Woo­Com­mer­se-Shop, wobei wir die tech­ni­sche War­tung (z.B. Daten­si­che­run­gen & Updates), Sicher­heits- und Daten­schutz­the­men und noch eini­ges mehr lau­fend und zuver­läs­sig für Sie über­neh­men. Küm­mern Sie sich um Ihr Tages­ge­schäft, wir küm­mern uns um Ihre Web­site oder Ihren Online­shop! Sehen Sie sich dazu unse­re Ser­vice­pa­ke­te an.

Bei Buchung eines unse­rer Word­Press- oder Woo­Com­mer­ce Ser­vice­pa­ke­te bin­den wir die Goog­le Fonts im Rah­men des Pakets lokal für Sie ein. Die 39,- € wer­den dann nicht zusätz­lich berechnet!

In unse­ren Ser­vice­pa­ke­ten PLUS und PREMIUM über­neh­men wir auch ohne Zusatz­kos­ten wei­te­re DSGVO-kon­for­me Anpas­sun­gen für Ihre Web­site oder Ihren Online­shop (Coo­kie-Ban­ner inkl. Lizenz und kor­rek­ter Kon­fi­gu­ra­ti­on, Impres­sum und Daten­schutz­er­klä­rung mit regel­mä­ßi­ger Aktua­li­sie­rung) » alle Leis­tun­gen im Detail

Ist nun eine Abmahnung wegen Google Fonts wirklich berechtigt?

Wie bereits erwähnt, ist das Laden der Goog­le Fonts nach aktu­el­ler Recht­spre­chung nicht mit der DSGVO ver­ein­bar. Im Grun­de wäre eine Abmah­nung dies­be­züg­lich wahr­schein­lich berech­tigt. Die der­zeit ver­sen­de­ten Abmahn­schrei­ben wei­sen aber — nach Ansicht vie­ler Anwäl­te — alle­samt den Cha­rak­ter einer “rechts­miss­bräuch­li­chen Mas­sen­ab­mah­nung” auf und wer­den auch von füh­ren­de Kanz­lei­en für IT-Recht für einen “frag­wür­di­gen, recht­lich durch­aus ver­werf­li­chen Ver­such, unter Beru­fung auf eine ver­meint­li­che Daten­schutz­ver­let­zung finan­zi­el­le Mit­tel bei den betrof­fe­nen Sei­ten­be­trei­bern zu lockern und eine eige­ne finan­zi­el­le Berei­che­rung in nicht uner­heb­li­chem Umfang zu erzie­len”* erach­tet. Daher ist es eher unwahr­schein­lich, dass die­se Abmah­nun­gen tat­säch­lich vor Gericht Bestand haben können.

*Zitat: IT-Recht Kanz­lei Mün­chen, sie­he auch Arti­kel der IT-Recht Kanz­lei München

Die Kanz­lei LHR Rechts­an­wäl­te hat im Okto­ber 2022 sogar beim Land­ge­richt Baden Baden für eine Man­dan­tin eine einst­wei­li­ge Ver­fü­gung (hier als PDF auf­ruf­bar) erwirkt, wel­che es dem Abmah­ner Mar­tin Ismail (ver­tre­ten durch den Anwalt Kili­an Lenard) unter Andro­hung eines Ord­nungs­gelds von bis zu 250.000 € oder sogar Ord­nungs­haft unter­sagt, einen Part­ner­be­trieb der Man­dan­tin im Zusam­men­hang mit der Ein­bin­dung von „Goog­le Fonts“ zu kon­tak­tie­ren. Der Beschluss ist aller­dings (Stand 21.10.2022) noch nicht rechts­kräf­tig und bezieht sich auch nur auf die­sen Ein­zel­fall. Den­noch ist an die­sem Bei­spiel zu sehen, dass lang­sam Bewe­gung in die Sache kommt und sich auch Gerich­te gegen die­ses Vor­ge­hen stellen.

Aktu­el­les UPDATE 21.12.2022

Pres­se­mit­tei­lung der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Berlin:

“In einem Ver­fah­ren gegen zwei Beschul­dig­te – einen 53‑jährigen Rechts­an­walt mit Kanz­lei­sitz in Ber­lin und des­sen 41‑jährigen Man­dan­ten, dem angeb­li­chen Reprä­sen­tan­ten einer „IG Daten­schutz“ – wur­den heu­te wegen des Ver­dachts des (teils) ver­such­ten Abmahn­be­tru­ges und der (ver­such­ten) Erpres­sung in min­des­tens 2.418 Fäl­len durch die Poli­zei im Auf­trag der Staats­an­walt­schaft Ber­lin Durch­su­chungs­be­schlüs­se in Ber­lin, Han­no­ver, Rat­ze­burg und Baden-Baden sowie zwei Arrest­be­schlüs­se mit einer Gesamt­sum­me vom 346.000 Euro vollstreckt.”

Die gan­ze Pres­se­infor­ma­ti­on der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Ber­lin zum Sach­ver­halt kön­nen Sie hier lesen:

➔ PRESSEMITTEILUNG VOM 21.12.2022


Aktu­el­les UPDATE 24.01.2023

Laut aktu­ells­ten Infor­ma­tio­nen hat nun auch die Anwalts­kam­mer Düs­sel­dorf ein anwalts­ge­richt­li­ches Ver­fah­ren gegen die Kanz­lei RAAG (Diki­go­ros Niko­la­os Kai­ris) an die Gene­ral­staats­an­walt­schaft zur Prü­fung abge­ge­ben, weil nach Akten­la­ge die Mög­lich­keit besteht, dass ein Ver­toß gegen Berufs­recht vor­lie­gen könn­te. Dies muss nun von der Gene­ral­staats­an­walt­schaft geprüft wer­den. Wenn eine Anwalts­kam­mer ein sol­ches Ver­fah­ren gegen eines ihrer Mit­glie­der ein­lei­tet, muss es dazu ver­mut­lich schon Grün­de geben. Es bleibt abzu­war­ten, wie es in die­sem Fall weitergeht.

Die­se rechts­wid­ri­ge Abmahn­ak­ti­on aus Pro­fit­gier dürf­te also für den Anwalt und sei­nen Man­dan­ten nun ein juris­ti­sches Nach­spiel haben.
Ande­re Anwäl­te wer­den sich jetzt wohl auch zwei­mal über­le­gen, wei­ter­hin ähn­li­che Abmahn­ak­tio­nen zu star­ten, so dass der Spuk — zumin­dest beim The­ma Goog­le Fonts — damit hof­fent­lich ein Ende hat. Geld­gier zahlt sich eben nicht immer aus und manch­mal schlägt das Kar­ma doch irgend­wann zurück. Inter­es­sant für alle “Zah­ler” an den Anwalt Kili­an Lenard dürf­ten auch die hier genann­ten Arrest­be­schlüs­se sein, was bedeu­tet, dass bei den bei­den Beschul­dig­ten Ver­mö­gen in Höhe von ins­ge­samt 346.000 Euro durch die Staats­an­walt­schaft “beschlag­nahmt” wur­de. Ver­mut­lich ent­spricht das der Sum­me der bis­her nach­weis­bar ein­ge­gan­ge­nen Zah­lun­gen in Bezug auf die Goog­le-Fonts Abmah­nun­gen. In der Pres­se­mit­tei­lung steht aber auch, dass die tat­säch­li­che Höhe erst noch durch die Aus­wer­tung der jetzt sicher­ge­stell­ten Unter­la­gen und Daten­trä­ger ermit­telt wer­den muss. Wir sind sehr gespannt, wie sich die Sache in die­sem Fall wei­ter­ent­wi­ckelt und wel­ches Urteil hier am Ende gespro­chen wird.

Wir hat­ten uns in den letz­ten Mona­ten natür­lich auch schon Infor­ma­tio­nen und Mei­nun­gen eini­ger ande­rer Rechts­an­wäl­te zu dem The­ma ein­ge­holt. Die Aus­sa­gen sind alle sehr ein­deu­tig und übereinstimmend. 

Was muss ich tun wenn ich eine Abmahnung wegen Google Fonts erhalten habe?

Wir sind kei­ne Anwäl­te und dür­fen Ihnen daher kei­nen recht­li­chen Rat geben. In dem Bei­trag der IT-Recht Kanz­lei Mün­chen und dem Bei­trag von eRecht24 fin­den Sie aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen von Fach­an­wäl­ten zu die­sem The­ma. Wenn Sie die Bei­trä­ge gele­sen haben, wer­den Sie viel­leicht unse­rer fol­gen­den Hand­lungs­emp­feh­lung zustimmen.

Aus unse­rer Sicht als Word­Press-Agen­tur raten wir Ihnen (unter Beru­fung auf eini­ge Rechts­an­wäl­te) also Folgendes:

Und vor allem: Blei­ben Sie ruhig und machen Sie sich wegen einer sol­chen Abmah­nung bit­te kei­nen Stress!

Wir gehen sogar davon aus, dass Sie in den meis­ten Fäl­len (Ach­tung: Auch das dür­fen und kön­nen wir nicht garan­tie­ren!) das Abmahn­schrei­ben igno­rie­ren und ohne Beden­ken der Abla­ge Ihres Papier­korbs zufüh­ren können. 

War­um gehen wir davon aus?

Vor dem Hin­ter­grund der Mas­se die­ser “Abmahn­schrei­ben” ist es sehr unwahr­schein­lich, dass die behaup­te­ten Ansprü­che tat­säch­lich wei­ter­ver­folgt wer­den. Denn das wür­de Auf­wand und Kos­ten für den Abmah­ner ver­ur­sa­chen, den die­ser auf­grund der gerin­gen For­de­rung eher nicht ein­ge­hen wür­de. Man müss­te Kla­ge ein­rei­chen und wür­de ggf. auf Gerichts­kos­ten sit­zen blei­ben, die der Abmah­nen­de zudem erst ein­mal vor­stre­cken müss­te. Die­ses Kos­ten­ri­si­ko bei der gerin­gen For­de­rung und sehr gerin­gen Erfolgs­aus­sicht ein­zu­ge­hen, wäre nicht wirt­schaft­lich. Die Wahr­schein­lich­keit, dass das gemacht wird, kön­nen Sie sich also selbst ausrechnen…

Es ist eher anzu­neh­men, dass die Abmah­ner die Kos­ten der Recher­che (also dem auto­ma­ti­sier­ten Craw­ling der Sei­ten) und der Erstel­lung und Ver­sen­dung eines Schrei­bens mit der vor­aus­sicht­li­chen Quo­te von Zah­lern ver­gli­chen haben und ein­fach dar­auf spe­ku­lie­ren, dass die­se so hoch ist, dass neben der Kos­ten­de­ckung auch noch ein net­ter Gewinn übrig bleibt.

Genau das bestä­tigt nun auch die aktu­el­le Infor­ma­ti­on der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Ber­lin, in der von Abmahn­be­trug und Erpres­sung durch den Anwalt Herrn Lenard und sei­nem Man­dan­ten Herrn Ismail die Rede ist.

Aber trotz­dem müs­sen die Goog­le Fonts auf Ihrer Web­site lokal ein­ge­bun­den werden!

Wenn Sie jetzt noch nicht ganz sicher sind, ob Sie uns als Word­Presss-Agen­tur hier alles glau­ben kön­nen, lesen Sie dazu ein­fach noch die Bei­trä­ge der Anwalts­kanz­lei­en und ent­schei­den dann, wie Sie vor­ge­hen möch­ten. Die­se Bei­trä­ge wer­den auch lau­fend aktua­li­siert und auf den neu­es­ten Stand gebracht. Infor­ma­tio­nen zum The­ma, sowie auch Hand­lungs­emp­feh­lun­gen, fin­den Sie unter fol­gen­den Links unse­rer Part­ner IT-Recht Kanz­lei Mün­chen und eRecht24:

Lädt meine WordPress-Seite Google Fonts?

Auf der Sei­te von eRecht24 fin­den Sie auch ein ein­fa­ches Tool, über das Sie prü­fen kön­nen, ob Ihre Web­site aktu­ell Goog­le Fonts über die Goog­le-API lädt. Aber bit­te unbe­dingt beach­ten: Der Scan­ner prüft nur den tat­säch­lich ein­ge­ge­be­nen Link und kei­ne wei­te­ren Unter­sei­ten! Wenn Sie also Ihre Web­site­adres­se “https://ihredomain.de” ein­ge­ben und ein posi­ti­ves Ergeb­nis erhal­ten, bedeu­tet das noch nicht, dass es auf ande­ren Unter­sei­ten wie z.B. “https://ihredomain.de/produkte/” kei­ne vom Goog­le-Ser­ver gela­de­nen Schrif­ten gibt.
Beach­ten Sie auch, dass ggf. auf Ihrer Web­site ein­ge­bun­de­ne exter­ne Diens­te von Goog­le (z.B. Goog­le Maps, You­tube, ReCaptcha) immer Goog­le Fonts vom Goog­le-Ser­ver laden, auch wenn die Schrif­ten grund­sätz­lich lokal auf Ihrer Web­site ein­ge­bun­den sind. Auch ande­re exter­ne Inhal­te kön­nen Schrift­ar­ten von Goog­le-Ser­vern laden. Grund­sätz­lich gilt: Wenn Sie exter­ne Diens­te auf Ihrer Sei­te ohne vor­he­ri­ge Ein­wil­li­gung des Sei­ten­be­su­chers über einen Coo­kie-Ban­ner laden (z.B. You­tube- oder Vimeo-Vide­os, Goog­le Maps, Goog­le Ana­ly­tics etc.), bege­hen Sie auch hier bereits einen Daten­schutz­ver­stoß, der abge­mahnt wer­den kann. Ger­ne prü­fen wir das für Sie und küm­mern uns um die DSGVO-kon­for­me Ein­bin­dung der Inhal­te auf Ihrer WordPress-Seite!

Alter­na­tiv kön­nen Sie auch den Quell­text Ihrer Web­site prü­fen. Dazu kli­cken Sie in einem gän­gi­gen Web­brow­ser wie z.B. Goog­le Chro­me oder Fire­fox mit der rech­ten Maus­tas­te an eine belie­bi­ge Stel­le auf Ihrer Web­site und wäh­len dann “Sei­ten­quell­text anzei­gen”. Wenn Sie in Ihrem Quell­text einen Link zu “fonts.googleapis.com” fin­den, baut Ihre Sei­te eine Ver­bin­dung zum Goog­le-Ser­ver auf, um die Schrift­ar­ten zu laden. Tes­ten Sie das eben­falls auf ver­schie­de­nen Unter­sei­ten Ihrer Word­Press-Web­site bzw. Ihres Woo­Com­mer­ce-Online­shops. Wenn Sie nur auf einer bestimm­ten Unter­sei­te exter­ne Diens­te laden, kann es auch hier­bei zu einer Ver­bin­dung zum Goog­le-Ser­ver kommen.

Lokale Einbindung der Google Fonts auf Ihrer WordPress-Seite

google fonts lokal einbinden - wordpress

(*) Wir prü­fen, ob es ein­wil­li­gungs­pflich­ti­ge Coo­kies auf Ihrer Web­site gibt und ob die­se auch tat­säch­lich erst nach Ein­wil­li­gung des Sei­ten­be­su­chers gela­den werden. 

(**) Wir prü­fen Ihr Impres­sum auf Voll­stän­dig­keit: Sind alle Pflicht­an­ga­ben nach aktu­el­ler Recht­spre­chung ent­hal­ten? Sind die dort ange­ge­be­nen Para­gra­phen kor­rekt und aktuell? 

(***) Wir prü­fen Ihre Daten­schutz­er­klä­rung: Sind die Pflicht­an­ga­ben nach DSGVO ent­hal­ten? Sind die auf Ihrer Web­site ver­wen­de­ten Diens­te voll­stän­dig enthalten?

Wir infor­mie­ren Sie nach unse­rer Prü­fung dar­über, ob es Hand­lungs­be­darf gibt und küm­mern uns auf Wunsch um die Umset­zung (Abrech­nung zusätz­lich je nach Auf­wand mit einem Stun­den­satz von 89,- € zzgl. MwSt. — minu­ten­ge­naue Abrechnung).

Alle ange­ge­be­nen Prei­se ver­ste­hen sich jeweils pro Domain bzw. Sub­do­main und zzgl. MwSt.

Bei Buchung eines unse­rer Word­Press- oder Woo­Com­mer­ce Ser­vice­pa­ke­te bin­den wir die Goog­le Fonts im Rah­men des Pakets lokal für Sie ein. Die 39,- € wer­den dann nicht zusätz­lich berech­net! In unse­ren Ser­vice­pa­ke­ten PLUS und PREMIUM über­neh­men wir auch ohne Zusatz­kos­ten wei­te­re DSGVO-kon­for­me Anpas­sun­gen für Ihre Web­site oder Ihren Online­shop (Coo­kie-Ban­ner inkl. Lizenz und kor­rek­ter Kon­fi­gu­ra­ti­on, Impres­sum und Daten­schutz­er­klä­rung mit regel­mä­ßi­ger Aktualisierung).

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Nähe­re Infor­ma­tio­nen zur Ver­ar­bei­tung Ihrer Daten fin­den Sie in unse­rer Daten­schutz­er­klä­rung.
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Sie betrei­ben meh­re­re Web­sei­ten oder Online­shops? Ger­ne machen wir Ihnen ein indi­vi­du­el­les Angebot.

Bei Web­sites oder Shops mit kom­ple­xen Inte­gra­tio­nen sind die hier ange­bo­te­nen War­tungs­pa­ke­te ggf. nicht aus­rei­chend. Dies bezieht sich ins­be­son­de­re auf indi­vi­du­el­le Schnitt­stel­len zu exter­nen Sys­te­men (z.B. Waren­wirt­schafts­sys­te­me, CRM, Anbin­dun­gen an exter­ne Ver­kaufs­platt­for­men), die lau­fend gewar­tet wer­den müs­sen oder inte­grier­te LMS für Online-Kur­se (z.B. Lern­Da­sh oder ähn­li­che Sys­te­me). Dazu machen wir Ihnen ger­ne ein indi­vi­du­el­les Angebot.

Bei Buchung eines unse­rer Word­Press- oder Woo­Com­mer­ce Ser­vice­pa­ke­te bin­den wir die Goog­le Fonts im Rah­men des Pakets lokal für Sie ein. Die 39,- € wer­den dann nicht zusätz­lich berechnet!

In unse­ren Ser­vice­pa­ke­ten PLUS und PREMIUM über­neh­men wir auch ohne Zusatz­kos­ten wei­te­re DSGVO-kon­for­me Anpas­sun­gen für Ihre Web­site oder Ihren Online­shop (Coo­kie-Ban­ner inkl. Lizenz und kor­rek­ter Kon­fi­gu­ra­ti­on, Impres­sum und Daten­schutz­er­klä­rung mit regel­mä­ßi­ger Aktua­li­sie­rung) » alle Leis­tun­gen im Detail